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Entlassung

 

Die Entlassung eines Kindes aus dem Heim bzw. das Ende einer anderen Erziehungshilfe erfolgt in Übereinstimmung mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt. Sie wird frühzeitig geplant und intensiv vorbereitet.

Nach einer Heimunterbringung können durch das Jugendamt bei Bedarf ambulante Anschlusshilfen gewährt werden.