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Betreutes Wohnen

 

Im Anschluss an die Heimerziehung oder als Erstmaßnahme bieten wir für Jugendliche ab ca. 16 Jahren, für junge Volljährige oder für Mütter/Väter mit Kind(ern) die Möglichkeit des betreuten Wohnens. Wir stellen eine Wohnung, die der/die Betreute am Ende der Maßnahme übernehmen kann oder führen diese Betreuung in 2 Appartements auf dem Gelände des Jugendhilfehauses durch.

Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes erfährt jede/r Betreute die individuell notwendige Begleitung. Sie wird im Hilfeplan festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben. Welche Hilfe der/die Einzelne erwerten kann und welche Pflichten er/sie zu erfüllen hat, wird mit jedem Betreuten vertraglich geregelt.

Junge Mütter/Väter können zum Betreuten Wohnen auch im Heim unterkommen, so dass die Betreuung der Kinder ohne „Bringen und Holen“ geleistet werden kann.