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Broschüre im PDF-Format*

 

Gezielte Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche in Krisensituationen oder bei akuten Problemlagen

 

 

Þ      Betreuter Umgang

als Hilfe, Beratung und ggf. Schutz für die Besuche des Kindes bei einem Elternteil

 

Þ      Erziehungsbeistandschaft

als Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen, seine Probleme unter Einbezug seiner Familie und des sozialen Umfeldes zu bearbeiten

 

Þ      Sozialpädagogische Familienhilfe

um Lösungen für Probleme in der Familie gemeinsam anzugehen (Hilfe zur Selbsthilfe)

 

Þ      Familie im Mittelpunkt

dient der Krisenintervention in Familien um Heimunterbringungen zu vermeiden

 

Þ      Ambulante Familientherapie

als umfassende, systemisch orientierte Hilfe in den Wohnräumen der Familie

 

Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene im Übergang zum eigenständigen Leben

 

 

Þ      Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

als langfristige Hilfe für den jungen Menschen, um seine schwierige Lebenssituation in den Griff zu bekommen

 

Þ      Betreutes Wohnen

als Hilfe für den jungen Menschen (auch mit Kind) bis zur Volljährigkeit oder für junge Volljährige zum Einstieg in selbstständiges Leben

 

Þ      Betreuungshilfe

im Betreuten Wohnen für junge Volljährige

 

Þ      Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

in ambulanter Form und für den jeweiligen Einzelfall individuell zugeschnitten und ausgestaltet, mit variabler Betreuungsintensität

 

Þ      Mutter/Vater - Kind

als Hilfe nach §19 SGB VIII für schwangere Frauen und für Mütter / Väter mit Kindern bis zu 6 Jahren (3 Plätze)

 

Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an ambulanten Hilfen haben wir unseren Bereich „Ambulante Dienste“ erweitert. Wie die Hilfe ausgestaltet wird, ergibt sich aus der Notwendigkeit im Einzelfall. Alle ambulanten Hilfen sollen durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein:

 

  • Sozialraumbezogen und lebensweltorientiert

  • Zugehend und niederschwellig

  • Flexibel und individuell zugeschnitten

  • Unterschiedlich intensiv

 

Die Hilfen werden beim Jugendamt beantragt und nach Notwendigkeit gewährt.

 

Gesetzliche Grundlagen sind SGB VIII §§ 18,19,27,30,31,34,35,35a,41.

Abgerechnet wird nach erbrachten Fachleistungsstunden.

 

Unser Team besteht aus erfahrenen HeilpädagogInnen, SozialpädagogInnen und ErzieherInnen. Schwerpunktmäßig haben sie sich in Familienberatung, Krisenintervention (FiM), Drogenprävention, Familientherapie,NLP, Erlebnispädagogik und Deeskalationsstrategien bei Gewalt fortgebildet.

 

Die Fachkräfte im „Ambulanten Dienst“ arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Trotz großer Erfahrung in den heilpädagogischen Arbeitsfeldern bilden sie sich weiter und treffen sich wöchentlich zur Reflexion, kollegialen Supervision und zum Methodentraining.

 

Unser Team für "Ambulante Dienste"

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